Corona und Reisen – FAQs
Maßgeschneiderte Reisen und individuelle Beratung
Reisen ohne Gruppe zu Ihrem Wunschtermin
Reisevorschläge werden an Ihre persönlichen Wünsche angepasst
Corona und Reisen
Corona und Reisen – FAQs
1. Werde ich von Ventus über eine Reiseabsage, bzw. über die Lage im Reiseland informiert?
Ja, wir informieren alle unsere Gäste mindestens 4 Wochen (in der Regel bereits 6 Wochen) vor Abreise über die Lage im Reiseland, bzw. über ggf. bestehende Reisebeschränkungen. Gemeinsam besprechen wir Reise-, Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten, wobei wir immer darauf bedacht sind, die beste Lösung für unsere Kunden zu finden.
2. Erreiche ich Ventus auch während der Corona-Krise?
Ja! Unser Team ist auch zu Corona-Zeiten für Sie da!
Da wir auch unser Team vor Ansteckungen schützen müssen, arbeiten zurzeit viele unserer Mitarbeiter im Homeoffice. Unser Büro ist daher nicht immer telefonisch erreichbar und wir bitten Sie um Verständnis, dass vielleicht nicht an jedem Tag und zu jeder Zeit Ihr persönlicher Reiseberater zur Verfügung steht.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, in der Regel von 10:00 bis 17:00 Uhr per Email. Wir garantieren Ihnen, dass wir uns schnellstmöglich, in der Regel noch am gleichen Tag mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie gerne zurück rufen.
Unser Team ist umfassend informiert, so dass Sie auch in diesen schwierigen Zeiten immer von einem Ventus-Reise-Experten betreut werden.
Während der Reise erreichen Sie uns – wie immer – jederzeit über unsere Notfallnummer.
3. Was tut Ventus, damit ich unbeschwert reisen kann?
Mit Ventus reisen Sie individuell, ohne Gruppe, nur mit Ihrem Partner, Ihrer Familie oder Ihrem engen Bekanntenkreis. Sie entscheiden selbst, mit welchen Menschen Sie sich sicher fühlen. Eine Individualreise ist in der aktuellen Situation wahrscheinlich die beste Möglichkeit, möglichst sicher zu reisen.
Bei den vielen ständig wechselnden Bestimmungen ist es für die Gäste nicht immer leicht, den Überblick zu behalten und die Lage richtig einzuschätzen. Bei der Auswahl eines möglichen Reisezieles beraten wir Sie daher gerne. Wir verfolgen Fallzahlen und Regeländerungen, sowie die jeweilige Entwicklung in unseren Zielgebieten sehr intensiv. Zudem stehen wir in engem Kontakt zu unseren Partnern und Bekannten vor Ort, um eine möglichst neutrale Einschätzung der Lage zu ermöglichen.
4. Was wird in den Reiseländern getan, um möglichst sicher reisen zu können?
Viele unserer Partner wünschen sich sehr, dass sie wieder internationale Gäste willkommen heißen können. In den letzten Wochen und Monaten haben wir intensiv mit unseren Partnern an Hygienekonzepten gearbeitet. Hierbei erhalten wir Unterstützung durch verschiedene staatliche Organisationen, die Vorgaben in den Zielgebieten festlegen.
Diese fallen sehr unterschiedlich aus: Einige Zielgebiete haben ihre Grenzen noch nicht wieder für ausländische Gäste geöffnet, andere verlangen Corona-Tests, aber es gibt auch Destinationen, die ohne größere Umstände oder Gefahren bereist werden können.
In Kooperation mit unseren langjährigen, zuverlässigen Partnern nehmen wir eine Einschätzung der Lage vor Ort vor, erarbeiten Hygiene-Konzepte und entwickeln Vorgaben, die ein sicheres Reisen unserer Gäste ermöglichen sollen. Diese Sicherheitskonzepte haben wir für jedes unserer aktuell bereisbaren Reiseländer erstellt, sie werden ständig überprüft und aktualisiert.
Generell achten wir auf Fahrzeuge, die groß genug sind, um Sicherheitsabstände zwischen Reisenden einhalten zu können, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen.
Unsere Unterkünfte verpflichten sich zur Einhaltung der landesspezifischen Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
Unsere Reiseführer und örtlichen Guides bekommen Masken, die sie bei den Führungen tragen (sofern es gefordert und vom Kunden gewünscht wird).
Bei der Auswahl der Restaurants achten wir auf die Einhaltung der landesspezifischen Sicherheits- und Hygieneregelungen.
5. Welche Länder können bereist werden?
Bei den ständig wechselnden Vorgaben und Informationen des Auswärtigen Amtes und des RKI ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten.
Einen Überblick über die vom RKI als Risikogebiet eingestuften Regionen in Deutschland und weltweit finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Natürlich entspricht eine Reisewarnung oder ein Reisehinweis nicht einem Reiseverbot. Daher ist es möglich, in Länder oder Regionen zu reisen, für die das Auswärtige Amt aufgrund der Corona-Pandemie eine aktuelle Reisewarnung ausgesprochen hat.
Wir beraten Sie gerne dazu, was beachtet werden muss, welche besonderen Rahmenbedingungen zu prüfen sind (z.B. auch zum Thema Versicherungsschutz).
6. Wo finde ich Informationen zu meinem Reiseland?
Umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Reiseländern bieten das Auswärtige Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/), das Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html) und die Webseiten der Botschaften der jeweiligen Länder.
Auf der Internetseite der EU findet man aktuelle Informationen zum Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder: https://reopen.europa.eu/de/
Auf der Internetseite der Bundesregierung findet man eine aktuelle Übersicht über die Dinge, die bei einer Reise zu beachten sind und welche Einschränkungen und Quarantäne-Regelungen aktuell bestehen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032
Informationen zu den Bestimmungen in den deutschen Bundesländern finden Sie hier: https://tourismus-wegweiser.de/
7. Auf was muss ich jetzt beim Reisen achten?
Im Grunde genommen gelten für Reisen die gleichen Vorsichtsmaßnahmen, wie zu Hause:
- Regelmäßiges Händewaschen, mindestens 20 Sekunden, mit Seife
- Vermeiden, mit den Händen ins Gesicht zu fassen
- Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
- Niesen oder Husten in die Ellenbeuge
- Zusätzlich ist es ratsam, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten, an denen engerer Kontakt zu anderen Menschen besteht, eine Maske zu tragen.
- Einhalten der örtlichen Vorschriften
- Checken Sie möglichst Online ein und planen Sie genug Zeit ein, um den ggf. längeren Sicherheitskontrollen Rechnung zu tragen.
- Sollten Sie Symptome für eine Covid-Erkrankung wahrnehmen, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und lassen Sie ggf. einen Covid-Test machen.
Auf der Internetseite der Bundesregierung findet man eine aktuelle Übersicht über die Dinge, die bei einer Reise zu beachten sind, welche Einschränkungen und Quarantäne-Regelungen es aktuell gibt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032
8. Was passiert, wenn die Reise nicht wie geplant stattfinden kann?
Als Reisender sind Sie bei uns dank des Europäischen Reiserechts umfassend abgesichert. Sollte Ihre Reise nicht wie geplant stattfinden können, weil z.B. ein Einreiseverbot besteht o.ä., können Sie Ihre Reise bei uns kostenlos stornieren oder diese auf einen späteren Termin umbuchen – diesen können Sie selbstverständlich frei wählen.
Ob die Reise durchgeführt werden kann oder nicht, entscheiden wir gemeinsam mit unseren Gästen in der Regel ca. 3-4 Wochen vor Abreise. Sollte ca. 2-3 Wochen vor Ihrer Abreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen oder Ihr Reiseziel vom RKI als Risikogebiet eingeschätzt werden, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Reise kostenlos stornieren, diese auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder ob Sie die Reise antreten wollen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gerne und kümmern uns darum, dass Ihre Reise möglichst unbeschwert stattfinden kann.
9. Was passiert, wenn ich nicht wie geplant zurück reisen kann?
Wenn z.B. Ihr Rückflug aus Corona-Gründen verschoben werden sollte, kümmern wir uns um die Umbuchung der von uns gebuchten Flüge, sowie um die zusätzlichen Übernachtungen, die bis zum neuen Rückflug erforderlich sind. Ventus übernimmt für drei Nächte die vollen Kosten, danach werden Kosten geteilt.
10. Wann kann ich kostenlos stornieren?
Wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können Sie die Reise kostenlos stornieren.
11. Was passiert mit meiner Anzahlung?
Ihr Geld ist bei uns sicher! Für alle Zahlungen erhalten Sie einen gültigen Reisepreissicherungsschein. Das gilt ebenso für die Gutscheine, die viele unserer Kunden anstelle einer Rückzahlung bevorzugt haben.
In der Regel wird bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig (ausgenommen Flug-Buchungen, die leider auch weiterhin sofort bezahlt werden müssen – die Tourismusbranche kämpft hier für eine faire Vereinbarung mit den Airlines). Alle Zahlungen an uns werden von einer Insolvenz-Versicherung und dem Sicherungsschein abgesichert.
Ventus Reisen existiert seit über 25 Jahren und wird seit jeher von der gleichen zuverlässigen Insolvenzversicherung abgesichert. Die Versicherungssumme übertrifft hierbei die gesamten Kundenzahlungen, so dass Sie im Falle einer Insolvenz sicher gehen können, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen.
Wenn Sie das Recht auf kostenlose Stornierung haben, wird Ihnen die Anzahlung umgehend nach Stornierung (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) zurück gezahlt.
Eine Rückzahlung ist auch in Form eines Gutscheins möglich, den Sie für Ihre nächste Reise bei uns einsetzen können und er – genauso wie Ihr Geld – insolvenzversichert ist.
Da wir die Flüge von Airlines nur vermitteln und diese in der Corona-Pandemie leider sehr spät erstatten, müssen wir Sie bei der Rückzahlung der Flugkosten um Verständnis dafür bitten, dass diese ggf. etwas länger dauern können.
12. Kann ich mich gegen Covid-19 versichern lassen?
Allen Reisenden wird empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Covid-Zusatzversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen die Produkte der ERGO-Reiseversicherung AG. Informationen und Buchung unter www.ventus-reisen.de/reiseversicherung/
Reiserücktrittskostenversicherung
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.
Die ERGO-Versicherung bietet eine Zusatzversicherung für die Erweiterung des Schutzes in der Reiserücktritts-Versicherung durch Abschluss einer Ergänzungs-Versicherung Covid-19 an.
Auslandskrankenversicherungen
Wir empfehlen Ihnen, vor allem auf die Corona-Regelungen Ihrer Auslandskrankenversicherung zu achten.
Die ERGO-Auslandskrankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, auch wenn Sie nicht in Ländern reisen, bei denen eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 vorliegt (bei Reisewarnungen aus anderen Gründen besteht auch weiterhin kein Versicherungsschutz):
Folgende Leistungen werden von der ERGO-Auslandskrankenversicherung im Falle einer Covid-19-Erkrankung übernommen:
- Erstattung aller ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten und Arzneimittel für ALLE Erkrankungen, Covid-19 eingeschlossen.
- Kostenübernahme ohne Limit. Gerade in entfernteren Destinationen können die Kosten exorbitant hoch sein.
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus.
- Wenn ein minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss, die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus.
- Kostenübernahme für die Notfallbetreuung minderjähriger Kinder.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage Übernahme der Reisekosten für eine nahestehende Person.
- 24/7 Notrufzentrale der ERGO eigenen, weltweit agierenden Assistance.
- ERV travel & care App mit aktuellen Reiseinformationen und Warnungen, Anzeige lokaler Partner-Krankenhäuser, Apotheken und Notrufnummern, Einreichen der Schadensmeldung u. v. m.
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet auch in Ländern, für die eine Covid-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, Versicherungsschutz. Hier ist kein zusätzlicher Ergänzungsschutz COVID-19 erforderlich!
Wir empfehlen allen Reisenden, immer eine Reiserücktrittskostenversicherung und den Ergänzungsschutz COVID-19 abzuschließen, selbst wenn zum Zeitpunkt der Buchung keine Reisewarnung besteht, da sich die Situationen schnell ändern kann.
Als Ventus-Kunde können Sie über diesen Link direkt bei der ERGO-Reiseversicherung die für Sie passende Versicherung abschließen oder sich umfassend informieren.
Gerne beraten auch wir Sie und bieten Ihnen den passenden Reiseschutz für Ihre individuelle Reise an.
13. Kann ich etwas tun, um die Reisebranche, vor allem die Menschen vor Ort zu unterstützen?
Ja, jeder kann helfen, die schwere Last, die auf der Reisebranchen lastet, abzumildern.
Für die Zusammenstellung und Ausarbeitung unserer individuellen Reiseangebote investieren wir und unsere Partner viel Zeit. Aktuell müssen wir fast alle Reisen absagen.
Während wir in Deutschland durch ein starkes Sozialsystem gestützt sind, bedeuten diese Reiseabsagen für unsere Partner in vielen Ländern eine Bedrohung ihrer Existenz.
Die sicherlich richtige Entscheidung, Reisen aus Gesundheitsgründen weltweit zu untersagen, trifft uns und unsere Partner schwer.
Wir müssen bei allen Reiseabsagen den vollen Reisepreis zurückzahlen. Oft fallen bei uns und unseren Partnern aber Stornokosten an, da Züge, Inlandsflüge und Hotels vor Ort bereits von uns bezahlt wurden und diese Anbieter aus der Not heraus damit argumentieren, dass sie die Leistung auch immer noch zur Verfügung stellen.
Das europäische Reiserecht von 2018 wälzt die Kosten bei Absagen aufgrund von höherer Gewalt ausschließlich auf den Veranstalter ab. Das Gesetz ist allerdings nicht für weltweite Krisen wie die Corona-Pandemie ausgelegt.
Eine Umbuchung auf einen späteren Reisetermin oder ein Gutschein würde uns und unsere Partner vor Ort sehr unterstützen und wäre in der aktuellen Situation eine große Motivation für uns. Die Gutscheine sind insolvenzversichert.
Viele unsere Kunden haben sich in den letzten Monaten auch dazu bereit erklärt, eine freiwillige Zahlung in Höhe von 100 € pro Person zu akzeptieren, um entstehende Kosten vor Ort begleichen oder unseren Partnern in strukturschwachen Regionen helfen zu können.