Reisen in Zeiten von Corona
Maßgeschneiderte Reisen und individuelle Beratung
Reisen ohne Gruppe zu Ihrem Wunschtermin
Reisevorschläge werden an Ihre persönlichen Wünsche angepasst
Service-Leistungen
Ventus Reisen unterstützt Sie auch in diesem Punkt in Ihrer Reiseplanung.
Fremde Länder entdecken und andere Kulturen kennenlernen.
So lautet das Motto von Ventus Reisen. Doch gilt dies auch noch in Zeiten von Corona?
Wir sagen „Ja“ !
Wohin kann man reisen?
Ende September 2020 wurde die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) aufgehoben. Seitdem bewerten die ExpertenInnen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Auswärtigen Amtes die jeweiligen Länder individuell nach Fallzahlen und nach der Stabilität und Ausstattung des Gesundheitssystems und geben Empfehlungen ab.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass hierbei immer weniger coronabedingte Reisewarnungen ausgesprochen wurden. Wir glauben fest daran, dass dieser Trend auch in Zukunft weiter anhalten wird.
Welche Länder können bereist werden?
Durch die häufigen Anpassungen der Vorgaben und Informationen des AA und des RKI ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten, welche Länder sich aktuell als Reiseziele eignen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie passend zu Ihren Reisewünschen.
Einen Überblick über die vom RKI als Risikogebiet eingestuften Regionen in Deutschland und weltweit finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Natürlich entspricht eine Reisewarnung oder ein Reisehinweis nicht einem Reiseverbot. Was Sie bei Ihrer Reiseplanung beachten müssen und welche besonderen Rahmenbedingungen zu prüfen sind, finden Sie in unseren Corona-FAQs.
Grundvoraussetzungen für Ihre Reise:
COVID-Impfzertifikat
Viele Länder verlangen von den Reisenden entweder eine gültige COVID-Impfung oder einen PCR-Test, der in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein darf (bei Einreise). Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren wir Sie gerne. Diese finden Sie auch auf der Internetseite des AA: www.auswärtiges-amt.de
Wie alt Ihr COVID-Impfzertifikat sein darf und welche Art des Nachweises akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Reiseland ab.
Innerhalb der EU gelten derzeit folgende Regelungen: Danach gelten Impfungen maximal 9 Monate. Eine Genesung wird als Immunschutz maximal 6 Monate anerkannt.
Informationen der EU zur Gültigkeit von Impfzertifikaten finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/eu-citizenship/movement-and-residence/eu-digital-covid-certificate-vaccinations-and-travel-restrictions_de
Antworten zu weiteren Fragen rund um die COVID-Zertifikate der EU finden Sie, übersichtlich aufbereitet, HIER
Die Empfehlungen des RKIs und der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Bei Reisen außerhalb der EU empfehlen wir, nicht nur das digitale EU-Impfzertifikat in Ihrer COVID-App auf dem Handy, sondern auch den gelben Impfpass mitzunehmen.
Reiseversicherungen
Allen Reisenden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Covid-Zusatzversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen die Produkte der ERGO Reiseversicherung AG. Informationen und Buchung unter www.ventus-reisen.de/reiseversicherung/
Reiserücktrittskostenversicherung
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.
Die ERGO Versicherung AG bietet eine Zusatzversicherung für die Erweiterung des Schutzes in der Reiserücktritts-Versicherung durch Abschluss einer Ergänzungs-Versicherung Covid-19 an.
Auslandskrankenversicherungen
Wir empfehlen Ihnen, vor allem auf die Corona-Regelungen Ihrer Auslandskrankenversicherung zu achten. Die ERGO-Auslands-krankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, auch wenn Sie nicht in Ländern reisen, bei denen eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 vorliegt (bei Reisewarnungen aus anderen Gründen besteht auch weiterhin kein Versicherungsschutz).
Folgende Leistungen werden von der ERGO-Auslandskrankenversicherung im Falle einer Covid-19-Erkrankung übernommen:
- Erstattung aller ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten und Arzneimittel für ALLE Erkrankungen, Covid-19 eingeschlossen.
- Kostenübernahme ohne Limit. Gerade in entfernteren Destinationen können die Kosten exorbitant hoch sein.
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus.
- Wenn ein minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss, die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus.
- Kostenübernahme für die Notfallbetreuung minderjähriger Kinder.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage Übernahme der Reisekosten für eine nahestehende Person.
- 24/7 Notrufzentrale unserer eigenen, weltweit agierenden Assistance.
- ERV travel & care App mit aktuellen Reiseinformationen und Warnungen, Anzeige lokaler Partner-Krankenhäuser, Apotheken und Notrufnummern, Einreichen der Schadensmeldung u. v. m.
Versicherungsschutz bei Reisewarnungen/Besonderheiten Corona
Es besteht generell kein Versicherungsschutz bei Reisewarnungen, das betrifft alle angebotenen Einzel- und Jahresversicherungen.
Ausgenommen sind Länder, für die eine COVID-19 bedingte Reisewarnung besteht. Die Reiserücktrittsversicherung bietet aber nur in Zusammenhang mit dem Ergänzungsschutz COVID-19 einen Versicherungsschutz. Wenn dieser Ergänzungsschutz nicht dazu gebucht wird, ist weder der Rücktritt wegen einer COVID-19-Erkrankung noch wegen eines anderen Grundes (einer plötzlich erforderlichen OP, einem Einbruch oder plötzlicher Arbeitslosigkeit) versichert, wenn man in ein Land reist, für das eine COVID-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Der Ergänzungsschutz versichert nicht nur alles rund um eine COVID-19 Erkrankung, sondern auch die COVID-19 bedingte Reisewarnung.
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet auch in Ländern, für die eine Covid-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, Versicherungsschutz. Hier ist kein zusätzlicher Ergänzungsschutz COVID-19 erforderlich!
Wir empfehlen allen Reisenden, immer eine Reiserücktrittskostenversicherung und den Ergänzungsschutz COVID-19 abzuschließen, selbst wenn zum Zeitpunkt der Buchung keine Reisewarnung besteht, da sich die Situationen schnell ändern kann.
Als Ventus-Kunde können Sie über diesen Link direkt bei der ERGO Reiseversicherung die für Sie passende Versicherung abschließen oder sich umfassend informieren.
Gerne beraten auch wir Sie und bieten Ihnen den passenden Reiseschutz für Ihre individuelle Reise an.
Bestimmungen für die Rückkehr nach Deutschland
Die Regelungen der deutschen Corona-Einreiseverordnung sind zeitlich befristet und sind mit Ablauf des 07. April 2023 außer Kraft gesetzt. Es entfällt somit eine Pflicht zur Einreiseanmeldung und Quarantäne bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Gute Voraussetzungen für eine Reise mit Ventus Reisen
Viele unserer KundenInnen fragen sich aktuell, wohin eine Reise gehen könnte und ob sie während der Reise gefährdeter sind, als zu Hause.
Unsere Antwort: Wir glauben, dass das in vielen Ländern nicht der Fall ist, denn:
- Unsere Reisen führen oft in weniger stark bewohnte Gegenden. Viele Hotels und Unterkünfte sind klein, Hygienemaßnahmen können daher gut umgesetzt werden.
- Mit Ventus Reisen reisen Sie individuell, ohne Gruppe, nur mit Ihrem Partner, Ihrer Familie oder Ihrem engen Bekanntenkreis. Sie entscheiden selbst, mit welchen Menschen Sie sich sicher fühlen. Eine Individualreise ist in der aktuellen Situation wahrscheinlich die beste Möglichkeit, möglichst sicher zu reisen.
- Viele unserer Reisen sind als Selbstfahrer-Reise mit einem Mietwagen durchführbar, sodass Sie auch vor Ort nicht auf engerem Raum mit einem Fremden reisen müssen. Für alle Fahrer und Guides gibt es Handlungsempfehlungen, um Ihre Reise möglichst sicher zu gestalten.
Was tun wir, damit Sie Ihren Urlaub möglichst unbeschwert genießen können?
Bei den vielen, ständig wechselnden Bestimmungen ist es für Reisefreudige nicht immer leicht, den Überblick zu behalten und die Lage richtig einzuschätzen. Bei der Auswahl eines möglichen Reisezieles beraten wir Sie daher gerne. Wir verfolgen Fallzahlen, Regeländerungen und die Entwicklung in unseren Zielgebieten sehr intensiv. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit unseren Partnern und Bekannten vor Ort, um eine möglichst neutrale Einschätzung der Lage zu ermöglichen.
Was tun unsere Partner in den Reiseländern, um eine Reise möglichst sicher zu gestalten?
Seit 2020 haben wir intensiv mit unseren Partnern an Sicherheits- und Hygienekonzepten gearbeitet. Hierbei erhalten wir Unterstützung durch verschiedene staatliche Organisationen, die Vorgaben in den Zielgebieten festlegen.
Diese fallen sehr unterschiedlich aus: Einige Zielgebiete haben ihre Grenzen noch nicht wieder für ausländische Gäste geöffnet, andere verlangen Corona-Tests, aber es gibt auch Destinationen, die ohne größere Umstände oder Gefahren bereist werden können.
In allen Ländern, die wir in unserem Reiseangebot haben, wurden Sicherheits- und Hygienekonzepte unter staatlichen Vorgaben festgelegt, die ein sicheres Reisen ermöglichen sollen.
Sorgenfrei buchen und reisen
Als Reisende/r sind Sie bei uns Dank des Europäischen Reiserechts umfassend abgesichert. Sollte Ihre Reise nicht wie geplant stattfinden können, weil z. B. ein Einreiseverbot besteht o. ä., können Sie Ihre Reise bei uns kostenlos stornieren oder diese auf einen späteren Termin umbuchen – diesen können Sie selbstverständlich frei wählen.
Ob eine gebuchte Reise durchgeführt werden kann oder nicht, entscheiden wir gemeinsam mit unseren Gästen in der Regel ca. 3 – 4 Wochen vor Abreise. Sollte ca. 2 – 3 Wochen vor Ihrer Abreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen oder Ihr Reiseziel vom RKI als Risikogebiet eingeschätzt werden, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Reise kostenlos stornieren, auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder ob Sie die Reise antreten wollen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gerne und kümmern uns darum, dass Ihre Reise möglichst unbeschwert stattfinden kann.
Falls Sie sich für eine Stornierung entscheiden, bekommen Sie Ihre Anzahlung selbstverständlich von uns zurück.
Weitere Informationen zum Reisen in Corona-Zeiten, finden Sie in unseren Corona-FAQs.
Reisen ist auch in Zeiten von Corona möglich!
Sie müssen nicht auf die schönste Zeit im Jahr verzichten.
Einige unserer Kunden, die während der Corona-Pandemie mit Ventus Reisen unterwegs waren, berichten in unseren Kundenstimmen über ihre Erfahrungen:
Das gesamte Team von Ventus Reisen und unsere Partner weltweit freuen sich darauf, Sie bald wieder als unsere Gäste begrüßen zu dürfen und mit Ihnen Ihre Reiseträume zu realisieren.
Ihr Team von Ventus Reisen